Bei Flugverspätungen oder -annullierungen haben Fluggäste in der EU Anspruch auf verschiedene Rechte, die durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) geregelt sind. Diese Rechte gelten für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten oder von einem Nicht-EU-Flughafen zu einem Flughafen in der EU, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Die Höhe der Entschädigung und Art der Unterstützung hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Flugstrecke, die Dauer der Verspätung und der Grund für die Verspätung oder Annullierung.
Ausgleichszahlungen:
Fluggäste können Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, wenn:
- ihr Flug um mindestens 3 Stunden verspätet am Ziel ankommt.
- ihr Flug annulliert wurde und sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum darüber informiert wurden.
- die Fluggesellschaft die Verspätung oder Annullierung nicht durch "außergewöhnliche Umstände" rechtfertigen kann.
"Außergewöhnliche Umstände" sind beispielsweise:
- schlechte Wetterbedingungen
- Streik von Dritten, wie z. B. Fluglotsen
- Terrorwarnungen
- Naturkatastrophen
- Vogelschlag
Technische Defekte gelten in der Regel nicht als außergewöhnliche Umstände.
Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Flugstrecke:
- bis zu 1.500 km: 250 €
- über 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500-3.500 km: 400 €
- über 3.500 km: 600 €
Unter bestimmten Umständen kann die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung um die Hälfte kürzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei einem Mittelstreckenflug (1.500-3.500 km) die Verspätung am Zielort höchstens drei Stunden beträgt.
Unterstützungsleistungen:
Neben der Ausgleichszahlung haben Fluggäste auch Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Dazu gehören:
- Verpflegung: Ab einer Verspätung von zwei Stunden am Abflughafen müssen Fluggesellschaften kostenlose Mahlzeiten und Getränke anbieten.
- Kommunikationsmöglichkeiten: Die Fluggesellschaft muss Ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden.
- Hotelunterkunft: Bei längeren Verspätungen, die eine Übernachtung erforderlich machen, muss die Fluggesellschaft eine kostenlose Hotelunterkunft und den Transfer zum und vom Hotel zur Verfügung stellen.
- Rückerstattung des Flugpreises: Bei einer Verspätung von fünf Stunden oder mehr am Abflughafen können Fluggäste vom Flug zurücktreten und eine vollständige Rückerstattung des Flugpreises verlangen.
- Alternative Beförderung: Bei Annullierungen haben Passagiere Anspruch auf eine alternative Beförderung zum Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Schadensersatz:
Neben den oben genannten Rechten können Fluggäste auch Schadensersatz von der Fluggesellschaft verlangen, wenn ihnen durch die Flugverspätung oder -annullierung zusätzliche Kosten entstanden sind. Dies können beispielsweise Kosten für:
- einen Ersatzflug
- nicht genutzte Hotelzimmer
- neue Buchungen für Fähren oder Transfers
Die Fluggesellschaft haftet jedoch nur dann für den Schaden, wenn sie ihn zu vertreten hat.
Wie fordere ich meine Rechte ein?
- Dokumentieren Sie die Situation: Notieren Sie die Flugzeiten, die Dauer der Verspätung, den Grund für die Verspätung oder Annullierung und sammeln Sie alle relevanten Belege wie z.B. Bordkarte, Buchungsbestätigung, Flugtickets, Quittungen für zusätzliche Ausgaben.
- Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft: Wenden Sie sich schriftlich an die Fluggesellschaft und schildern Sie Ihr Anliegen unter Angabe Ihrer Flugnummer und Buchungsdaten.
- Nutzen Sie die App "Flugärger": Die Verbraucherzentrale bietet eine kostenlose App namens "Flugärger" an, mit der Fluggäste ihre Ansprüche berechnen und bei der Fluggesellschaft geltend machen können. Die App generiert eine E-Mail mit den möglichen Forderungen, die Sie direkt an die Fluggesellschaft senden können.
- Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle: Wenn die Fluggesellschaft Ihre Ansprüche ablehnt, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Die App "Flugärger" bietet auch Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle.
Wichtig: Bewahren Sie alle Dokumente und Korrespondenz mit der Fluggesellschaft sorgfältig auf.
Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick über die Rechte von Fluggästen bei Flugverspätungen oder -annullierungen. Für eine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden.
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