Hier sind die wichtigsten Regeln für Handgepäck bei Flugreisen
- Abmessungen und Gewicht: Es gibt keine einheitlichen, gesetzlichen Vorgaben für die Größe und das Gewicht von Handgepäck. Jede Fluggesellschaft hat ihre eigenen Bestimmungen.
- Beispiel Lufthansa: Bei der Lufthansa darf ein Handgepäckstück maximal 55 x 40 x 23 Zentimeter groß sein und 8 Kilogramm wiegen, davon dürfen in der Business und First Class zwei Stück mitgeführt werden. Ein zusätzliches kleines Handgepäckstück (40 x 30 x 10 Zentimeter) ist ebenfalls erlaubt.
- Flüssigkeiten: In der Europäischen Union dürfen Flüssigkeiten im Handgepäck nur in Behältern mit maximal 100 Millilitern Fassungsvermögen mitgeführt werden.
- Flüssigkeitsbeutel: Alle Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Pro Person ist nur ein solcher Beutel erlaubt.
- Ausnahmen: Ausnahmen von der 100-Milliliter-Regel gelten für Babynahrung und Medikamente.
- Elektronische Geräte: Tragbare elektronische Geräte wie Laptops, Tablets, Föhne und kleine Fernseher sind im Handgepäck erlaubt.
- Akkus: Ersatzakkus (Powerbanks) dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden, nicht im aufgegebenen Gepäck. Pro Person sind maximal zwei Powerbanks mit einer maximalen Kapazität von je 100 Wattstunden erlaubt.
- Regenschirme: Regenschirme sind im Handgepäck in der Regel erlaubt. Es kann jedoch Ausnahmen geben, wenn der Regenschirm scharfe Kanten oder eine spitze Spitze hat.
- Streichhölzer und Feuerzeuge: Es darf maximal eine Packung Sicherheitsstreichhölzer oder ein handelsübliches Gasfeuerzeug mitgeführt werden, nicht beides zusammen. Benzinfeuerzeuge sind verboten.
- Rasierer: Elektrorasierer sind im Handgepäck erlaubt. Nassrasierer mit feststehender Klinge sind in der Regel ebenfalls erlaubt, jedoch können die Bestimmungen außerhalb der EU variieren. Offene Rasierklingen und Rasiermesser sind verboten.
- Nagelset und Nagelfeile: Eine Nagelfeile bis zu 6 Zentimetern Länge ist in der Regel erlaubt. Nagelscheren bis zu 6 Zentimetern sind ebenfalls erlaubt, jedoch können die Bestimmungen unterschiedlich ausgelegt werden.
- Verbotene Gegenstände: Waffen, Munition, Nachbildungen von Waffen, scharfe Gegenstände, explosive und entflammbare Gegenstände, chemische und toxische Stoffe, betäubende und neutralisierende Gegenstände sowie Gegenstände, die als Schlagwaffe verwendet werden können, sind im Handgepäck verboten.
Es ist wichtig, die genauen Handgepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft vor Reiseantritt zu überprüfen, da diese variieren können.
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